Was ist eigentlich politisch „rechts“?

Ist man bereits „rechts“ gesinnt, wenn man eine Asylpolitik fordert, die zwischen Zuwanderung und Zuflucht unterscheidet und daher eine bessere Kontrolle und Abgrenzung fordert? 


Sicher nicht!


Ist man bereits „rechts“ gesinnt, wenn man islamische Einflüsse auf die innere Politik kontrollieren möchte? 


Sicher nicht!


Ist man bereits „rechts“ gesinnt, wenn man gegen Waffenlieferungen als Beistand für ein überfallenes Land wie der Ukraine ist? 


Sicher nicht!


Ist man bereits „rechts“, wenn man gegen die aktuelle Ampel-Regierung protestiert?


Sicher nicht!


Ist man bereits „rechts“, wenn man ein Europa unter Einbeziehung Russland fordert, mit weniger Einfluss der USA?


Sicher nicht!


Aber wann ist man denn dann eigentlich „gesichert rechts“ im Sinne von „faschistisch“ im Gedankengut, ohne bereits „radikal rechts aktiv“ zu sein?


„Verfassungsfeindlichkeit“ ist ein Maßstab, der im Grundgesetz definiert wird: Als verfassungsfeindlich bezeichnet man Personen oder Organisationen, deren Ziele oder Ideen sich gegen grundlegende Verfassungswerte richten - z.B. die Menschenwürde.


Verfassungswidrig im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Partei aber erst, wenn sie mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert.


Es gibt also im GG einen Unterschied zwischen „verfassungsfeindlich“ und „verfassungswidrig“!


Schauen wir zurück in der Geschichte:


1925 wurde z.B. zum Schutz von Adolf Hitler und seiner NSDAP die Sturmabteilung (SA) gegründet, eine Schlägertruppe, die Hitler selbst ab 1934 durch die Sturmstaffel (SS) ersetzte, da er zwar zu diesem Zeitpunkt in der SA über 4.000.000 Mitglieder verfügte, diese aber zu unprofessionell für ihn waren und er die Deutsche Wehrmacht auf seiner Seite benötigte. Hitler inszinierte den „Röhm-Putsch“, um den Anführer der SA - Ernst Röhm - zu beseitigen. 


War die SA noch ein Ordnerdienst und Schlägertrupp für Parteiversammlungen der NSDAP und sollte sie die Gewerkschaften zerschlagen, so bildete die SS nun eine Polizeimacht im Staate. 


Daneben gab es noch den Sicherheitsdienst der NSDAP (SD) und die Geheimpolizei der NSDAP (Gestapo). Diese Einrichtungen dienten der Verfolgung politischer Feinde und der Einschüchterung des Volkes.


Fazit: zieht man was extrem rechtes Denken betrifft einen Vergleich zwischen der damaligen NSDAP und der heutigen AfD, so ist eine Verfassungswidrigkeit noch nicht gegeben, wohl aber eine Verfassungsfeindlichkeit. Warum?


Mir sind noch keine organisierten Schlägertrupps der AfD bekannt, aber:


Die jüngsten Vorkommnisse und Enthüllungen von Correctiv über ein Geheimtreffen von AfD Funktionären in Potsdam im Landhaus Adlon am 25. November 2023 bestätigen, dass dort Personen agierten, deren Ziele oder Ideen sich gegen grundlegende Verfassungswerte richten. Ob es sich dabei um Abgeordnete der AfD oder Zuarbeiter und Influencer handelte ist zweitrangig. Die Tatsache, dass Alice Weidels enger Mitarbeiter Roland Hartwig zugegen war, und sie sich nach der Aufdeckung von ihm „im beiderseitigen Einvernehmen“ trennte, spricht Bände!


Den Hauptvortrag im Landhaus Adlon hielt der ehemalige Kopf der Identitären Bewegung in Österreich Martin Sellner, der offen von einem Masterplan zur „Remigration“ sprach, ein unverfänglicheres Wort für Zwangsdeportation und ethnische Säuberung.


Aus Wikipedia:


Ideologisch vertreten die Identitären einen Ethnopluralismus. Er geht von einer biologisch begründeten Einheitlichkeit einer Volks- und Abstammungsgemeinschaft (Homogenität) aus und strebt die kulturelle „Reinhaltung“ der Gesellschaft von äußeren Einflüssen an, die als „fremd“ oder gar „feindlich“ definiert werden. 


In Ablehnung der Idee universeller Menschenrechte heißt es in einem von Martin Sellner und Walter Spatz, zwei führenden Köpfen der IB, herausgegebenen Gesprächsband beispielsweise: „Der Sammelbegriff Mensch ist in seiner identitären Bedeutsamkeit nur für die jeweiligen Völker angebracht. Einen weltweiten An- und Zuspruch gibt es nicht. Dieser ist letztlich Ausdruck der Machenschaft einer abstrahierten Identität, die uns vom Eigenen trennt.“


Damit werden die Menschenrechtsziele unserer Verfassung verworfen.


Europakandidat der AfD ist für 2024 wieder Maximilan Krah, der einen „völkischen Nationalismus“ vertritt. Er gilt beim Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“. Er verwendet öfters den von den Nationalsozialisten geprägten Begriff der „Umvolkung“.


Von all diesen Vorkomnissen distanziert sich die Führung der AfD keinesfalls, im Gegenteil.  


Wer also mit der AfD sympathisiert, und sei es nur aus Protest gegen die aktuelle Regierung, der muss sich eingestehen, dass er ein Unterstützer faschistischen Gedankengutes wird. Denn die Reportage der ARD "Wir waren in der AfD – Aussteiger berichten" zeigt eindrücklich, dass „normale“ Bürger dieser Partei längst den Rücken zugekehrt haben. Dazu gehören ihre Gründer  2013 (Bernd Lucke, Frauke Petry und Konrad Adam). Die AfD startete als Anti-Euro-Partei, damals mit konservativ-liberalem Profil. Beim Essener Parteitag 2015 wurde Lucke ausgebuht und von Frauke Petry ausgebootet, die aus dem Osten kommend eher der rechten Ecke der AfD zuzuordnen war, als dem konservativ-liberalen Ansatz von Bernd Lucke. 


Petrys Kovorsitzender wurde damals Jörg Meuthen. Petry wurde von noch rechteren Kräften in der AfD überholt und trennte sich 2017 von der AfD. Jörg Meuthen schließlich warf 2022 das Handtuch,  nach ersten Versuchen, den „rechten Flügel“ unter dem Thüringer Björn Höcke noch in der AfD zu halten. Aber am Ende kam auch er zu dem Schluss: Die AfD habe inzwischen „ganz klar totalitäre Anklänge“, Teile der Partei stünden „nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung“.


Eine klare Einsicht über diese rechte Machtverschiebung erhält man, wenn man sich die Mühe macht, das bisherige Parteiprogramm der AfD mit den Aussagen ihrer aktuellen Repräsentanten zu vergleichen: eine „doppelzüngige Schlange“ ist wohl ein geeignetes Bild. 


Daher an alle Wahrer der Demokratie: geht auf die Strasse gegen die AfD!

 

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